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VAT Registrierung Dubai 2026: Freezone & Mainland Leitfaden

VAT Registrierung Dubai 2026 Freezone & Mainland Leitfaden
VAT Registrierung Dubai 2026 Freezone & Mainland Leitfaden

Wer in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Unternehmen betreibt, kommt frueh oder spaet mit dem Thema Mehrwertsteuer in Beruehrung. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es in den VAE eine Value Added Tax (VAT) in Hoehe von 5 Prozent. Diese Steuer ist nicht nur fuer grosse Konzerne relevant, sondern auch fuer kleine und mittelstaendische Unternehmen aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz, die in Dubai taetig sind. Ob als Freezone-Gesellschaft oder als Mainland-Unternehmen, ab einem bestimmten Jahresumsatz wird die VAT-Registrierung in Dubai zur gesetzlichen Pflicht.

Dieser Leitfaden erklaert, wann die VAT-Registrierung verpflichtend ist, welche Unterschiede es zwischen Freezone- und Mainland-Unternehmen gibt, wie der Anmeldeprozess ueber das EmaraTax-Portal konkret ablaeuft und welche Pflichten nach der Registrierung auf Sie zukommen. Alle Informationen beziehen sich auf den Stand 2026 und beruecksichtigen die aktuellen Vorgaben der Federal Tax Authority (FTA).

Kurz und klar: Was ist VAT in den VAE?

VAT steht fuer Value Added Tax, auf Deutsch Mehrwertsteuer. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt seit 2018 ein einheitlicher Satz von 5 Prozent auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen, die den gesetzlichen Schwellenwert ueberschreiten, muessen sich bei der Federal Tax Authority (FTA) registrieren, eine Steuerregistrierungsnummer (TRN) beantragen und regelmaessig Voranmeldungen einreichen.

Was ist Mehrwertsteuer in den VAE und warum ist sie fuer Ihr Unternehmen relevant?

Dubai gilt weltweit als steuerfreundlicher Standort. Keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, und eine Koerperschaftsteuer, die erst ab einem Gewinn von 375.000 AED (rund 88.000 Euro) greift. Trotzdem gibt es eine Steuer, die jeden Unternehmer mit einem bestimmten Umsatzvolumen betrifft: die Mehrwertsteuer.

Mit 5 Prozent zaehlt die VAT in den VAE zu den niedrigsten Mehrwertsteuersaetzen weltweit. In Deutschland betraegt die Mehrwertsteuer 19 Prozent, in Oesterreich 20 Prozent. Trotz des niedrigen Satzes ist die VAT in Dubai kein Nebenschauplatz. Die Federal Tax Authority prueft zunehmend digital und kann empfindliche Strafen verhaengen, wenn Unternehmen ihre Pflichten nicht korrekt erfuellen.

Fuer deutsche Unternehmer, die eine Firma in Dubai gruenden, ist das Thema VAT oft ein unerwarteter Aspekt. Wer bisher annahm, in Dubai gaebe es keine Steuern auf Umsaetze, muss diesen Gedanken revidieren, zumindest sobald das Unternehmen die Registrierungsschwellen erreicht.

Wann ist die VAT Registrierung in Dubai verpflichtend?

Die Antwort haengt von Ihrem Jahresumsatz ab. Die Federal Tax Authority legt klare Schwellenwerte fest, ab denen eine Registrierung verpflichtend wird. Massgeblich ist dabei der steuerpflichtige Umsatz der vergangenen 12 Monate sowie der voraussichtliche Umsatz der naechsten 30 Tage.

Grundsaetzlich gilt: Sobald Ihr steuerpflichtiger Umsatz in einem rollierenden 12-Monats-Zeitraum den Betrag von 375.000 AED (umgerechnet circa 88.000 Euro) uebersteigt, muessen Sie sich registrieren. Die Frist betraegt dabei 30 Tage nach Ueberschreitung des Schwellenwerts. Eine verspaetete Registrierung fuehrt zu Bussgeldern.

Ebenso gilt: Wenn Sie vernuenftigerweise davon ausgehen koennen, diesen Schwellenwert innerhalb der naechsten 30 Tage zu ueberschreiten, muessen Sie sich bereits jetzt anmelden, auch wenn der Umsatz aktuell noch darunter liegt.

Besonderheit fuer auslaendische Unternehmen ohne physische Praesenz: Wenn ein auslaendisches Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen oder Leistungen an Kunden in den VAE erbringt, ist die Registrierung ab dem ersten steuerpflichtigen Verkauf erforderlich. Es gilt kein Umsatz-Schwellenwert.

Pflicht- oder freiwillige VAT Registrierung: Was gilt wann?

Neben der verpflichtenden Registrierung gibt es in den VAE auch die Moeglichkeit einer freiwilligen Anmeldung. Diese kann fuer Unternehmen, die noch nicht den Pflicht-Schwellenwert erreicht haben, sinnvoll sein.

MerkmalPflichtregistrierungFreiwillige Registrierung
UmsatzschwelleUeber 375.000 AED in 12 MonatenAb 187.500 AED (steuerpflichtiger Umsatz oder Ausgaben)
Frist30 Tage nach UeberschreitungJederzeit moeglich
VorsteuerabzugJaJa
Typische NutzerAlle Unternehmen ueber dem SchwellenwertStartups, kapitalintensive Unternehmen
Strafen bei VersaeumnisJa, ab 20.000 AEDNicht anwendbar

Warum freiwillig registrieren? Unternehmen, die sich freiwillig anmelden, koennen die auf Betriebsausgaben gezahlte Vorsteuer zurueckfordern. Das ist besonders dann attraktiv, wenn Sie in der Aufbauphase hohe Investitionen taetigen, etwa in Bueroausstattung, Software oder Dienstleistungen, bevor der Umsatz den Pflicht-Schwellenwert erreicht.

Wichtig dabei: Fuer die Schwellenwertberechnung zaehlen nur steuerpflichtige Lieferungen, also Umsaetze zum Standard- oder Nullsteuersatz. Steuerbefreite Umsaetze, wie bestimmte Finanzdienstleistungen oder Wohnvermietung, bleiben bei der Berechnung ausser Betracht.

VAT Schwellenwerte 2026 im Ueberblick

Die folgenden Zahlen gelten fuer das Jahr 2026 und basieren auf den aktuellen Vorgaben der Federal Tax Authority. Da der AED-Euro-Kurs schwankt, sind die Euro-Angaben Richtwerte (Basis: 1 AED circa 0,24 Euro, Stand April 2026).

SchwellenwertAEDEuro (ca.)Bedeutung
Pflichtregistrierung375.000 AEDca. 88.000 EURRegistrierung ist gesetzlich verpflichtend
Freiwillige Registrierung187.500 AEDca. 44.000 EURRegistrierung ist optional moeglich
Buchfuehrungspflicht (natuerl. Personen)1.000.000 AEDca. 237.000 EURVollstaendige Buchfuehrung erforderlich
Small Business Relief (bis Ende 2026)3.000.000 AEDca. 711.000 EURKoerperschaftsteuer-Erleichterung (kein VAT-Effekt)

Ein haeufiger Irrtum: Der Small Business Relief bezieht sich ausschliesslich auf die Koerperschaftsteuer, nicht auf die VAT-Registrierungspflicht. Auch Unternehmen, die den Small Business Relief in Anspruch nehmen, muessen sich fuer die Mehrwertsteuer registrieren, sobald ihr steuerpflichtiger Umsatz 375.000 AED uebersteigt.

VAT Registrierung fuer Freezone- und Mainland-Unternehmen: Was ist der Unterschied?

Ob Ihre Firma in einer Freihandelszone oder im Mainland registriert ist, beeinflusst zwar nicht den Umsatz-Schwellenwert fuer die VAT-Pflicht, aber es gibt wichtige Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung bestimmter Transaktionen.

Mainland-Unternehmen

Mainland-Gesellschaften sind vollstaendig in den lokalen VAE-Markt integriert. Sie koennen direkt an Endkunden in den Emiraten verkaufen und unterliegen den Standard-VAT-Regeln. Auf alle steuerpflichtigen Umsaetze werden 5 Prozent VAT erhoben. Der Vorsteuerabzug auf Betriebsausgaben ist moeglich, solange diese mit steuerpflichtigen Umsaetzen in Verbindung stehen.

Wenn Sie eine Mainland-Firma betreiben und noch keine VAT-Registrierung haben, empfiehlt sich eine fruehzeitige Pruefung durch einen Steuerberater in Dubai, um Versaeumnisstrafen zu vermeiden.

Freezone-Unternehmen

Freezone-Gesellschaften profitieren von besonderen Regelungen, die jedoch nicht automatisch zu einer VAT-Befreiung fuehren. Hier muss zwischen verschiedenen Transaktionstypen unterschieden werden:

  • Lieferungen innerhalb derselben Freezone oder an andere Freezones: Koennen unter bestimmten Voraussetzungen als ausserhalb des VAE-Territoriums behandelt werden und damit zum Nullsteuersatz (0%) berechtigt sein.
  • Lieferungen ins Mainland: Gelten als regulaere Importe und unterliegen dem Standard-VAT-Satz von 5 Prozent, sofern keine Befreiung greift.
  • Dienstleistungen innerhalb der Freezone: Unterliegen grundsaetzlich den normalen VAT-Regelungen, unabhaengig vom Designierten-Zonen-Status.
  • Internationale Lieferungen und Exporte: Koennen zum Nullsteuersatz berechtigt sein, wenn die Waren die VAE nachweislich verlassen haben.

Designated Zones (Ausgewiesene Zonen): Bestimmte Freezones sind von der FTA als Designated Zones eingestuft. Fuer den Warenverkehr innerhalb und zwischen diesen Zonen kann eine VAT-Befreiung gelten. Fuer Dienstleistungen gilt diese Regelung jedoch nicht. Ob Ihre Freezone als Designated Zone gilt, koennen Sie direkt bei der FTA oder ueber einen steuerlichen Berater pruefen.

MerkmalMainland-UnternehmenFreezone-Unternehmen
VAT-Pflicht-Schwellenwert375.000 AED375.000 AED
Steuersatz auf lokale Umsaetze5%5% (oder 0% bei bestimmten Designated Zone-Transaktionen)
Verkauf ins MainlandNormal besteuertGilt als Import (5%)
Export ins Ausland0% (Nachweispflicht)0% (Nachweispflicht)
VorsteuerabzugJaJa (bei steuerpflichtigen Umsaetzen)
BuchfuehrungspflichtJaJa

Wichtig fuer Freezone-Gruender: Der Qualifying Free Zone Person (QFZP)-Status bezieht sich auf die Koerperschaftsteuer, nicht auf die VAT. Eine Freezone-Gesellschaft, die als QFZP anerkannt ist und 0 Prozent Koerperschaftsteuer zahlt, kann trotzdem zur VAT-Registrierung verpflichtet sein. Beide Steuerarten laufen unabhaengig voneinander.

Mehr zu den Unterschieden zwischen Freezone und Mainland erfahren Sie in unserem Leitfaden: Freezone Firma Dubai sowie im vollstaendigen Leitfaden zur Firmengründung in Dubai für deutsche Unternehmer.

VAT Registrierung Schritt fuer Schritt: So funktioniert der Prozess ueber EmaraTax

Die VAT Registrierung in den VAE laeuft ausschliesslich online ueber das Portal der Federal Tax Authority ab. Seit 2023 ist das offizielle System EmaraTax (ehemals eServices), das zentrales Steuerportal der VAE. Die Bearbeitungszeit betraegt in der Regel 15 bis 20 Werktage nach vollstaendiger Einreichung.

Schritt 1: EmaraTax-Konto erstellen

Rufen Sie tax.gov.ae auf und richten Sie ein Konto als Person oder als Unternehmen ein. Dieses Konto wird Ihre zentrale Schnittstelle fuer alle steuerlichen Vorgaenge: Registrierung, Voranmeldungen, Zahlungen und Schriftverkehr mit der FTA.

Schritt 2: VAT-Registrierungsantrag ausfüllen

Im Antrag werden folgende Angaben benoetigt: Handelslizenznummer und -daten, Eigentumsstruktur und Gesellschafterdetails, Art der Geschaeftstaetigkeiten und Branche, vergangener oder erwarteter steuerpflichtiger Umsatz sowie Angabe, ob die Registrierung verpflichtend oder freiwillig ist.

Schritt 3: Unterlagen hochladen

Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dazu gehoeren typischerweise: Kopie der Handelslizenz, Reisepasskopien oder Emirates IDs der Zeichnungsberechtigten, Nachweis der Vertretungsbefugnis (z.B. Power of Attorney), sowie finanzielle Belege wie Kontoauszuege oder Rechnungen, die den angegebenen Umsatz bestaetigen.

Schritt 4: Pruefung durch die FTA abwarten

Nach Einreichung prueft die FTA Ihren Antrag. Die Behoerde kann weitere Unterlagen oder Erklaerungen anfordern. Reagieren Sie auf solche Anfragen zeitnah, da Verzoegerungen Ihrerseits die Bearbeitungszeit verlaengern.

Schritt 5: TRN erhalten und aktivieren

Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Tax Registration Number (TRN), eine 15-stellige eindeutige Nummer. Ab diesem Zeitpunkt muessen Sie auf allen steuerpflichtigen Rechnungen die TRN ausweisen, 5 Prozent VAT erheben und regelmaessige Voranmeldungen einreichen. Das Erheben von VAT ohne gueltige TRN ist nicht zulaessig und kann zu Strafen fuehren.

VAT-Pflichten nach der Registrierung: Was kommt danach?

Die Registrierung ist der erste Schritt. Was danach folgt, ist laufende Compliance. Viele Unternehmer unterschaetzen den Aufwand, der nach der Registrierung anfaellt.

Regelmaessige VAT-Erklaerungen einreichen

Registrierte Unternehmen muessen in der Regel vierteljaehrlich eine VAT-Erklaerung einreichen und faellige Betraege bezahlen. Die FTA kann in bestimmten Faellen auch monatliche Einreichungen festlegen. Eine verspaetete Einreichung fuehrt bereits bei kleinen Betraegen zu Strafen.

  • Vierteljaehrliche Erklaerungen: Standard fuer die meisten Unternehmen
  • Einreichungsfrist: 28 Tage nach Ende des Steuerzeitraums
  • Strafe bei verspaeteter Einreichung: 1.000 AED beim ersten Vorfall, 2.000 AED bei Wiederholung
  • Strafe fuer nicht gezahlte VAT: Verzugszinsen von 4 Prozent jaehrlich

Korrekte Rechnungsstellung

Jede steuerpflichtige Lieferung muss durch eine VAT-konforme Rechnung belegt werden. Diese muss die TRN, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die Beschreibung der Leistung, den steuerpflichtigen Betrag sowie den Steuersatz und die erhobene Steuer enthalten. Fuer B2B-Kunden ist eine korrekte Rechnung entscheidend, da sie die Grundlage fuer deren Vorsteuerabzug bildet. Fehlt die TRN oder ist sie falsch, kann die berechnete VAT fuer den Kaeufer nicht abzugsfahig sein.

Buchfuehrung und Aufbewahrungspflichten

Alle steuerrelevanten Unterlagen, Rechnungen, Quittungen, Import- und Exportnachweise sowie Kontoauszuege, muessen mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden. Die FTA kann jederzeit eine Pruefung anordnen.

Vorsteuer und Ausgangsumsatzsteuer korrekt verrechnen

Der Kern der VAT-Compliance liegt in der sauberen Trennung von Vorsteuer (auf eigene Betriebsausgaben gezahlte VAT) und Ausgangsumsatzsteuer (von Kunden erhobene VAT). Nur die VAT auf steuerpflichtige Umsaetze ist abzugsfahig. VAT auf steuerbefreite Taetigkeiten bleibt ein Kostenfaktor.

Besondere Hinweise fuer deutsche Unternehmer: VAT aus Deutschland regeln

Viele Unternehmer aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz fuehren ihre Dubai-Firma anfangs noch von Europa aus. Das ist grundsaetzlich moeglich, aber es gibt steuerliche und praktische Punkte zu beachten.

VAT und Wohnsitz: Was gilt fuer wen?

Die VAT-Pflicht in den VAE ist unabhaengig davon, wo Sie persoenlich wohnen. Was zaehlt, ist wo Ihr Unternehmen registriert ist und wo die steuerpflichtigen Umsaetze entstehen. Eine Dubai-Firma, die ausschliesslich internationale Kunden bedient und keine Waren oder Leistungen an lokale VAE-Kunden verkauft, kann unter Umstaenden keiner VAT-Pflicht unterliegen, da der steuerpflichtige Umsatz im Sinne der VAE-Regeln null betragen kann. Das muessen Sie jedoch im Einzelfall mit einem Steuerberater pruefen.

Digitale Dienstleistungen an EU-Kunden

Wenn Sie als Dubai-Unternehmen digitale Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden in der EU verkaufen, koennen separate EU-VAT-Pflichten entstehen. Das Stichwort ist dabei EU-VAT-OSS (One Stop Shop), frueheer auch MOSS genannt. Die VAT in den VAE und die EU-Mehrwertsteuer laufen dabei als zwei voneinander unabhaengige Systeme. Lassen Sie sich hier unbedingt fachkundig beraten.

Kein geltendes DBA zwischen Deutschland und den VAE

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde bisher nicht erneuert. Das bedeutet: Steuerliche Fragen muessen nach nationalem Recht beider Laender beurteilt werden, ohne die vereinfachenden Regeln eines aktiven DBA. Das betrifft zwar primaer die Koerperschaftsteuer, zeigt aber, dass die steuerliche Situation fuer deutsche Unternehmer in Dubai eine individuelle Pruefung erfordert. Wer auswandern und seinen Wohnsitz verlagern moechte, findet mehr dazu in unserem Leitfaden: Nach Dubai auswandern.

VAT Registrierung aus dem Ausland beantragen

Die Registrierung ueber EmaraTax ist vollstaendig digital und kann auch aus Deutschland heraus durchgefuehrt werden. Sie muessen fuer die Erstregistrierung nicht persoenlich in Dubai anwesend sein. Fuer die spaetere Compliance, insbesondere fuer Bankkontoeroeffnung und Visumangelegenheiten, ist jedoch eine Praesenz vor Ort oft unumgaenglich.

Lassen Sie sich von einem lokalen Berater unterstuetzen: Unser Team bei Dubai Consultant kennt die Anforderungen beider Systeme und begleitet Sie durch den gesamten Prozess, von der Firmengründung bis zur laufenden Steuer-Compliance. Mehr zu unserer Steuerberatung in Dubai erfahren Sie.

Haeufige Fehler bei der VAT-Registrierung und wie Sie diese vermeiden

Registrierung zu spaet beantragen

Der haeufigste Fehler ist schlicht, die Schwelle zu uebersehen oder zu spaet zu reagieren. Ab dem Tag, an dem Sie den Schwellenwert ueberschreiten, laeuft eine 30-Tage-Frist. Wer diese versaeumt, riskiert eine Strafe von mindestens 20.000 AED und muss rueckwirkend VAT auf frueheren Umsaetzen nachzahlen.

Zero-Rated und Exempt-Umsaetze verwechseln

Der Unterschied zwischen nullbesteuerten und steuerbefreiten Umsaetzen ist entscheidend fuer den Vorsteuerabzug. Bei nullbesteuerten Umsaetzen (z.B. Exporte) kann die Vorsteuer zurueckgefordert werden. Bei steuerbefreiten Umsaetzen (z.B. bestimmte Finanzdienstleistungen) entfaellt dieses Recht. Die Verwechslung fuehrt zu Fehlern in der Voranmeldung.

Reverse-Charge-Mechanismus uebersehen

Wenn Sie als VAE-Unternehmen Dienstleistungen von auslaendischen Anbietern beziehen, muessen Sie unter Umstaenden die VAT im Reverse-Charge-Verfahren selbst berechnen und in der Voranmeldung ausweisen. Diese Pflicht wird in der Praxis haeufig uebersehen.

Fehlende Nachweise fuer steuerfreie Exporte

Lieferungen ins Ausland koennen zwar zum Nullsteuersatz behandelt werden, aber nur wenn lueckenlos nachgewiesen wird, dass die Waren die VAE tatsaechlich verlassen haben. Ohne entsprechende Ausfuhrdokumentation entfaellt die Steuerbefreiung.

Freezone-Status als automatische VAT-Befreiung missdeuten

Nur weil Ihr Unternehmen in einer Freezone sitzt, bedeutet das nicht, dass Sie keine VAT berechnen oder abfuehren muessen. Freezone-Unternehmen unterliegen denselben VAT-Regeln wie Mainland-Gesellschaften, es sei denn, spezifische Designated-Zone-Regelungen greifen.

Haeufige Fragen zur VAT Registrierung in Dubai (FAQ)

1. Was bedeutet VAT in Dubai?
VAT steht fuer Value Added Tax (Mehrwertsteuer). In den Vereinigten Arabischen Emiraten betraegt der Steuersatz seit 2018 einheitlich 5 Prozent auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Bestimmte Bereiche wie Bildung, Gesundheit oder Grundnahrungsmittel sind befreit oder unterliegen dem Nullsteuersatz.
2. Wann muss ich in Dubai VAT registrieren?
Wenn Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz 375.000 AED (ca. 88.000 Euro) ueberschreitet oder Sie erwarten, diesen Betrag innerhalb von 30 Tagen zu ueberschreiten. Die Frist fuer die Registrierung betraegt 30 Tage nach Ueberschreitung des Schwellenwerts.
3. Wie lange dauert die VAT-Registrierung in Dubai?
Nach vollstaendiger Einreichung aller Unterlagen ueber das EmaraTax-Portal betraegt die Bearbeitungszeit in der Regel 15 bis 20 Werktage. Bei unvollstaendigen Unterlagen oder Rueckfragen der FTA kann sich der Prozess verlaengern.
4. Was ist eine TRN in Dubai?
TRN steht fuer Tax Registration Number (Steuerregistrierungsnummer). Es handelt sich um eine eindeutige 15-stellige Nummer, die jedes VAT-registrierte Unternehmen von der FTA erhaelt. Die TRN muss auf allen VAT-Rechnungen angegeben werden und ist die steuerliche Identitaet Ihres Unternehmens im VAE-Steuersystem.
5. Muessen Freezone-Unternehmen VAT zahlen?
Grundsaetzlich ja. Freezone-Gesellschaften unterliegen denselben VAT-Regeln wie Mainland-Unternehmen. Einige Transaktionen innerhalb bestimmter Designated Zones koennen befreit oder zum Nullsteuersatz berechtigungsfaehig sein. Eine pauschale VAT-Befreiung allein aufgrund der Freezone-Zugehoerigheit gibt es nicht.
6. Was passiert, wenn ich die VAT-Registrierung versaeume?
Die Federal Tax Authority kann empfindliche Strafen verhaengen. Die Mindeststrafe fuer eine versaeumte Registrierung liegt bei 20.000 AED. Dazu kommen moegliche Nachzahlungen der VAT auf rueckliegende Umsaetze sowie Verzugszinsen. Im Wiederholungsfall koennen weitere Sanktionen folgen.
7. Kann ich die VAT-Registrierung aus Deutschland heraus beantragen?
Ja. Der Antrag wird vollstaendig digital ueber das EmaraTax-Portal der Federal Tax Authority eingereicht. Eine persoenliche Anwesenheit in Dubai ist fuer die Erstregistrierung nicht zwingend erforderlich. Fuer andere Schritte wie die Bankkontoeröffnung oder das Visumverfahren ist eine Praesenz vor Ort jedoch oft notwendig.
8. Gilt die VAT auch fuer digitale Dienstleistungen?
Ja. Digitale Dienstleistungen, die an Kunden in den VAE erbracht werden, unterliegen grundsaetzlich der VAT. Auslaendische Unternehmen ohne physische Praesenz in den VAE, die steuerpflichtige Leistungen an VAE-Kunden erbringen, muessen sich ab der ersten Transaktion registrieren.

VAT Registrierung in Dubai: Lassen Sie sich professionell begleiten

Die VAT Registrierung in Dubai klingt auf den ersten Blick nach einem einfachen Formularprozess. In der Praxis sind es die Details, die entscheidend sind: Welche Umsaetze zaehlen tatsaechlich zum steuerpflichtigen Umsatz? Welcher Steuersatz gilt fuer meine spezifischen Transaktionen? Bin ich als Freezone-Unternehmen von bestimmten Regelungen ausgenommen?

Fehler bei der VAT-Compliance koennen teuer werden, nicht nur durch direkte Strafen, sondern auch durch den Aufwand einer nachtraeglichen Korrektur. Wir empfehlen, die Registrierung von Anfang an strukturiert anzugehen und sich fachkundig unterstuetzen zu lassen.

Bei Dubai Consultant begleiten wir deutsche Unternehmer vom ersten Tag an: von der Wahl der richtigen Unternehmensstruktur (lesen Sie dazu unseren Leitfaden zur Firmengründung in Dubai) ueber die VAT-Registrierung bis zur laufenden steuerlichen Compliance. Unser Team kennt sowohl das emiratische als auch das deutsche Steuerrecht und kann Ihnen die Schnittstellen erklaeren, die fuer Unternehmer aus dem DACH-Raum besonders relevant sind.

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