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Wegzug nach Dubai 2026: Steuerleitfaden für Deutsche

Wegzug nach Dubai 2026 Steuerleitfaden für Deutsche
Wegzug nach Dubai 2026 Steuerleitfaden für Deutsche

wegzug nach dubai 2026 : Von der Wegzugsteuer über die unbeschränkte Steuerpflicht bis zur 0%-Einkommensteuer – alles, was Sie vor dem Umzug wissen müssen.

Dubai. Allein der Name weckt Visionen von hochaufragenden Wolkenkratzern, einem pulsierenden Lebensstil und spannenden neuen Möglichkeiten. Ein Umzug von Deutschland nach Dubai ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung erfordert. Ohne entsprechende Vorbereitung kann man auf diesem Weg mit unerwarteten finanziellen oder administrativen Herausforderungen konfrontiert werden.

Dieser Leitfaden erläutert, wie sich ein Umzug von Deutschland nach Dubai auf Ihre finanziellen Verpflichtungen auswirkt, hebt die wichtigsten Pflichten hervor, die Sie kennen sollten, und skizziert praktische Schritte, um sicherzustellen, dass Ihr Umzug vollständig gesetzeskonform verläuft.

  • 0 % Einkommensteuer in Dubai bei vollständigem Wegzug
  • 10 J. Kann Deutschland Sie nach dem Wegzug noch besteuern
  • seit 2022 Kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr mit den VAE

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Rechtslage im internationalen Steuerrecht ist komplex und einzelfallabhängig. Bitte konsultieren Sie vor einem Wegzug einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater.

Warum Dubai für Deutsche so attraktiv ist

Deutschland verfügt über ein gut strukturiertes Steuer- und Sozialversicherungssystem, in dem Gutverdiener bis zu 45 % Einkommensteuer sowie zusätzliche Abgaben wie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer entrichten. Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmer müssen zudem Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen berücksichtigen. Für viele Deutsche bietet Dubai spannende Möglichkeiten, ihre Unternehmen zu expandieren, neue Märkte zu erschließen und einen dynamischen Lebensstil zu genießen.

Dubai, das wirtschaftliche Herzstück der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), bietet eine Kombination, die anderswo kaum zu finden ist: politische Stabilität, erstklassige Infrastruktur, internationale Vernetzung – und ein Steuersystem, das für Privatpersonen faktisch keine Einkommensteuer kennt.

Was Dubai steuerlich bietet

Für Personen, die in Dubai leben, unterliegen Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, privaten Kapitalgewinnen, Dividenden sowie Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien keiner Einkommensteuer. Durch die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes nach Dubai können sie von einem Steuersatz von 0 % auf sämtliche weltweit erzielten Einkünfte profitieren, die nach dem Umzug anfallen – was erhebliche Möglichkeiten für finanzielles Wachstum eröffnet.

Neue UAE-Körperschaftsteuer seit 2023:

Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED (ca. 93.000 €). Gewinne darunter sind weiterhin steuerfrei. Für qualifizierte Freizonen-Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen weiterhin eine 0 %-Rate auf „Qualifying Income”. Die alten Vorstellungen von „alles steuerfrei in Dubai” gelten für Unternehmen nicht mehr uneingeschränkt.

Das Steuersystem der VAE im Überblick

SteuerartRegelung in den VAEHinweis für Deutsche
Einkommensteuer (Privatpersonen)0 %Gilt nur bei vollständigem Wegzug aus Deutschland
Körperschaftsteuer0 % bis 375.000 AED Gewinn; 9 % darüberFreizonen-Unternehmen ggf. mit 0 % (bei Qualifying Income)
Mehrwertsteuer (VAT)5 %Deutlich niedriger als deutsche 19 %
KapitalertragsteuerKeineAktiengewinne, Krypto etc. steuerfrei (nach vollständigem Wegzug)
Erbschaft- / SchenkungsteuerKeine (für Nicht-Muslime eingeschränkt)Deutsche Erbschaftsteuer kann trotzdem greifen
Doppelbesteuerungsabkommen mit DeutschlandKeines (seit 31.12.2021 ausgelaufen)Kein Schutzschirm gegen deutsche Steuerpflicht

Die weltweite Besteuerung beenden – der erste wichtige Schritt

Bevor Sie von Dubais 0 %-Einkommensteuer profitieren können, müssen Sie die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland vollständig beenden. Das ist juristisch anspruchsvoller als die meisten Menschen erwarten.

Was ist die unbeschränkte Steuerpflicht?

Gemäß § 1 Abs. 1 EStG ist jede natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet: Deutschland besteuert Ihr gesamtes Welteinkommen – egal, wo es verdient wird.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Ein Wohnsitz besteht schon dann, wenn Sie eine Wohnung in Deutschland „innehaben” – also die sogenannte „Schlüsselgewalt” besitzen. Ein möbliertes Zimmer bei den Eltern, in dem Sie ein paarmal im Jahr schlafen, kann bereits ausreichen. Eine formale Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet den Wohnsitz nicht automatisch – entscheidend ist der tatsächliche Zugang zur Unterkunft.

Ein gewöhnlicher Aufenthalt entsteht, wenn Sie sich in Deutschland mehr als sechs Monate im Kalenderjahr aufhalten (§ 9 AO).

Ein häufiges Versäumnis: das Elternschlafzimmer

Viele Deutsche melden sich ab, behalten aber ein Zimmer bei den Eltern oder eine eigene Wohnung mit Schlüsselgewalt. Das Finanzamt wertet dies als fortbestehenden Wohnsitz – und die unbeschränkte Steuerpflicht bleibt bestehen. Erst wenn Sie die tatsächliche Schlüsselgewalt vollständig aufgeben, endet der Wohnsitz in Deutschland.

Was bedeutet „Mittelpunkt der Lebensinteressen”?

Wenn eine Person formal in zwei Ländern gemeldet ist, entscheidet der „Mittelpunkt der Lebensinteressen”, welches Land das primäre Besteuerungsrecht hat. Dabei schaut das Finanzamt auf: Familie und Partnerschaft, Freundeskreis und soziales Umfeld, Vereinsmitgliedschaften, Arzt und Zahnarzt, Bankverbindungen und Kreditkarten, und Aufenthaltsdauer in jedem Land.

Wer nach Dubai zieht, aber die Familie in Deutschland lässt, regelmäßig pendelt und seine sozialen Wurzeln nicht verlagert, wird von der deutschen Steuerbehörde als weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft.

So beenden Sie die unbeschränkte Steuerpflicht korrekt

Geben Sie Ihre deutsche Wohnung vollständig auf (keine Schlüsselgewalt mehr). Begründen Sie einen echten, nachweisbaren Wohnsitz in Dubai (Mietvertrag, Eigentumsnachweis). Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt nachweisbar: Bankkonten, Arztpraxis, soziales Umfeld. Halten Sie sich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland auf. Dokumentieren Sie alles sorgfältig – Flugtickets, Mietverträge, Kontoauszüge.

Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) – Besonders wichtig für GmbH-Gesellschafter

Die Wegzugsteuer ist für viele Unternehmer die teuerste Überraschung beim Wegzug nach Dubai. Sie greift, wenn Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten – also etwa einer GmbH, UG oder AG – und Deutschland verlassen.

Wann greift die Wegzugsteuer?

Die Voraussetzungen nach § 6 AStG sind kumulativ: Sie halten mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (direkt oder indirekt), und Sie waren in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

Eine wichtige steuerliche Anforderung – mit schwerwiegenden Folgen bei Nichtbeachtung.

Das Finanzamt tut bei Ihrem Wegzug steuerrechtlich so, als hätten Sie Ihre Firmenanteile am Tag der Ausreise verkauft. Auf diesen fiktiven Veräußerungsgewinn (stille Reserven) wird sofort Einkommensteuer fällig – auch wenn Sie tatsächlich gar nichts verkauft haben und kein Geld geflossen ist. Bei Wegzug nach Dubai (kein EU/EWR-Land) ist diese Steuer sofort.

Wie wird die Steuer berechnet?

Das Finanzamt berechnet den Unternehmenswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: durchschnittlicher Jahresgewinn multipliziert mit dem Faktor 13,75. Eine GmbH mit 200.000 € Jahresgewinn hat damit einen steuerlichen Wert von ca. 2,75 Mio. €. Auf den Wertzuwachs über Ihrem Einstiegspreis wird Einkommensteuer nach dem Teileinkünfteverfahren erhoben: 60 % des Gewinns werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz (bis 45 %) besteuert.

SzenarioJahresgewinn GmbHUnternehmenswert (Faktor 13,75)Geschätzte Wegzugsteuer*
Kleines Unternehmen100.000 €1.375.000 €ca. 165.000 – 220.000 €
Mittleres Unternehmen300.000 €4.125.000 €ca. 500.000 – 700.000 €
Größeres Unternehmen700.000 €9.625.000 €ca. 1,2 – 1,7 Mio. €
*Vereinfachte Schätzung, abhängig von Einstiegspreis und individuellem Steuersatz. Keine Steuerberatung.

Strategien zur legalen Reduzierung der Wegzugsteuer

1. Umwandlung in eine Personengesellschaft

Da § 6 AStG nur Kapitalgesellschaften betrifft, kann eine Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG vor dem Wegzug die Wegzugsteuer vermeiden. Da kein DBA mit den VAE besteht, entfällt zudem die Steuerentstrickung, die sonst für Personengesellschaften gilt. Diese Gestaltung muss frühzeitig und rechtssicher umgesetzt werden.

2. Einbringung in eine Familienstiftung

Wer seine GmbH-Anteile in eine deutsche Familienstiftung einbringt, ist zum Zeitpunkt des Wegzugs selbst nicht mehr Anteilseigner – und die Wegzugsteuer greift nicht. Die Stiftung unterliegt alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer, bietet aber langfristig erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten.

3. IDW S1-Gutachten zur Wertminderung

Das vereinfachte Ertragswertverfahren des Finanzamts überschätzt den Unternehmenswert häufig. Ein professionelles Bewertungsgutachten nach IDW S1 kann den steuerlich relevanten Wert bei volatilen Gewinnen oder Klumpenrisiken erheblich senken – und damit die Steuerlast direkt reduzieren.

4. Ratenzahlung (7 Jahre) beantragen

Seit der AStG-Reform 2022 ist die zinslose Dauerstundung abgeschafft. Bei Wegzug in Nicht-EU-Länder wie Dubai kann eine Ratenzahlung über 7 Jahre beantragt werden – das Finanzamt verlangt jedoch in der Regel eine vollständige Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft). Die Liquidität muss also sofort nachgewiesen werden.

5. Rückkehr innerhalb von 7 Jahren

Wer plant, innerhalb von 7 Jahren (verlängerbar auf 12 Jahre) nach Deutschland zurückzukehren und die Anteile nicht verkauft hat, kann die Wegzugsteuer rückwirkend neutralisieren lassen (§ 6 Abs. 3 AStG). Diese Rückkehrregelung erfordert jedoch eine exakte Planung und Dokumentation bereits vor der Ausreise.

Beschränkte Steuerpflicht – Was nach dem Wegzug weiter besteuert wird

Auch wenn Sie Ihre unbeschränkte Steuerpflicht erfolgreich beendet haben: Solange Sie bestimmte Einkünfte aus deutschen Quellen erzielen, bleibt eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland bestehen (§ 1 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 EStG).

Welche Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind

EinkunftsartSteuerpflichtig in Deutschland?
Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien✔ Ja – nach § 49 EStG
Gewinne aus deutschem Gewerbebetrieb / Betriebsstätte✔ Ja
Dividenden aus deutschen Kapitalgesellschaften✔ Ja (Kapitalertragsteuer 25 %)
Veräußerungsgewinne aus deutschen ImmobilienJa (innerhalb Spekulationsfrist)
Einkünfte aus Dubai-Tätigkeit❌ Nein (nach erfolgreichem Wegzug)
Ausländische Kapitalerträge❌ Nein (nach erfolgreichem Wegzug)
Kein DBA – Kein Schutz vor Doppelbesteuerung

Da seit 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE mehr existiert, gibt es keinen automatischen Schutz vor doppelter Besteuerung. Einkünfte, die in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, können theoretisch auch in den VAE steuerpflichtig sein – eine individuelle Prüfung ist daher unerlässlich.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) – Was jeder, der aus Deutschland ins Ausland zieht, wissen sollte

Dies ist die Regelung, die von den meisten Dubai-Auswanderern am meisten unterschätzt wird – und stellt das größte langfristige Steuerrisiko dar. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG ist speziell für Personen konzipiert, die in ein Niedrigsteuerland wie Dubai ziehen.

Wann greift § 2 AStG?

Die Regelung trifft Sie, wenn Sie als deutsche Staatsangehörige in den letzten 10 Jahren vor dem Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland waren, und wenn Sie in ein Land ziehen, in dem die Steuerbelastung bei einem Einkommen von 77.000 € um mehr als ein Drittel niedriger ist als in Deutschland (sog. Niedrigsteuerland) – was auf Dubai eindeutig zutrifft – und wenn Sie weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Was sind „wesentliche wirtschaftliche Interessen”?

Sie gelten als gegeben, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Sie halten Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft von mehr als 1 %, Sie haben Vermögen in Deutschland, das Einkünfte von mehr als 30 % Ihres Gesamteinkommens oder mehr als 62.000 € erzeugt, oder Sie erzielen mehr als 30 % Ihrer Gesamteinkünfte aus deutschen Quellen.

Die 10-Jahres-Regel

Liegt § 2 AStG vor, behandelt Deutschland Sie für bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug weiterhin wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen. Das bedeutet: auch Einkünfte, die normalerweise bei einem Ausländer steuerfrei wären, unterliegen dem deutschen progressiven Steuersatz. Der Freibetrag beträgt lediglich 16.500 € – der schnell überschritten ist.

Warum der österreichische Ansatz scheitert

Im Internet kursiert immer wieder die Empfehlung, zunächst nach Österreich (ein Normalsteuerland) zu ziehen und erst danach nach Dubai weiterzuziehen, um die 10-Jahres-Frist zu unterbrechen. Das ist falsch. Wenn Sie anschließend in ein Niedrigsteuerland wie Dubai weiterziehen, läuft die Zehnjahresfrist ab dem Zeitpunkt des Dubai-Umzugs weiter – der Österreich-Zwischenstop bringt steuerrechtlich nichts.

Verständnis von Abschnitt 2 des Außensteuergesetzes und Ihren Optionen

Die einzige sichere Lösung ist die vollständige Trennung aller wesentlichen wirtschaftlichen Verbindungen zu Deutschland vor dem Wegzug: Verkauf oder Übertragung deutscher Unternehmensanteile (unter Beachtung der Wegzugsteuer), Abbau von Kapitalvermögen in Deutschland und Umschichtung in ausländische Anlagen, sowie Veräußerung deutscher Immobilien oder Akzeptanz der beschränkten Steuerpflicht auf diese Einkünfte.

Kein DBA seit 2022 – Was das für Sie bedeutet

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist am 31. Dezember 2021 ausgelaufen und wurde seitdem nicht erneuert. Deutschland hatte kein Interesse an einer Verlängerung. Dieser Umstand hat weitreichende Konsequenzen für alle, die nach Dubai ziehen.

SituationMit DBA (bis 2021)Ohne DBA (ab 2022)
Schutz vor doppelter BesteuerungTeilweise (Anrechnungsmethode)Kein Schutz
Wegzugsteuer-StundungEingeschränkt möglichSofortige Zahlung bei Drittländern
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)War teilweise eingeschränktGreift voll
PlanungssicherheitHöherNiedrig – individuelle Prüfung zwingend

Was Sie daraus ableiten müssen:
Ohne DBA gibt es keinen automatischen Schutzschirm. Jede Einkunftsquelle muss individuell geprüft werden. Eine professionelle Exit-Strategie ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Suchen Sie einen Steuerberater mit nachgewiesener Spezialisierung auf das deutsch-emiratische Steuerrecht.

Besondere Situationen: GmbH-Gesellschafter, Freelancer & Investoren

GmbH-Gesellschafter und Unternehmer

Für Sie ist der Wegzug am komplexesten. Neben der Wegzugsteuer (§ 6 AStG) müssen Sie die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–13 AStG) im Blick behalten: Wenn Ihre Dubai-Gesellschaft passive Einkünfte erzielt (Zinsen, Lizenzen, bestimmte Handelserträge) und keine ausreichende wirtschaftliche Substanz in Dubai nachweisen kann, werden diese Gewinne in Deutschland besteuert – auch wenn Sie bereits in Dubai leben. Der Nachweis echter wirtschaftlicher Substanz (eigene Mitarbeiter, Büro, tatsächliche Geschäftsführung vor Ort) ist daher essenziell.

Freiberufler und Angestellte

Für Sie ist der Wegzug steuerrechtlich deutlich einfacher – sofern Sie die unbeschränkte Steuerpflicht korrekt beenden. Freiberufler, die ihr Einzelunternehmen aufgeben und in Dubai neu starten, sind in der Regel nicht von der Wegzugsteuer nach § 6 AStG betroffen (diese gilt nur für Kapitalgesellschaftsanteile). Entscheidend ist, dass keine deutschen Einkünfte mehr erzielt werden und kein Wohnsitz in Deutschland besteht.

Homeoffice in Deutschland – ein häufiges Versehen
Angestellte, die nach Dubai umziehen, aber regelmäßig aus Deutschland heraus für ihren Arbeitgeber arbeiten (Homeoffice bei Eltern oder Freunden), riskieren, dass das Finanzamt einen gewöhnlichen Aufenthalt oder sogar eine Betriebsstätte in Deutschland feststellt. Jede Arbeitstätigkeit in Deutschland sollte sorgfältig dokumentiert und auf ein Minimum beschränkt werden.

Investoren und vermögende Privatpersonen

Wer nach Dubai zieht und dabei weiterhin über nennenswertes Kapitalvermögen, Immobilien oder Unternehmensanteile in Deutschland verfügt, kann von der erweiterten beschränkten Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) betroffen sein. Für Investoren ist eine sorgfältige Planung der Vermögensstrukturen vor dem Umzug unerlässlich. Dies kann Strategien wie die Umstrukturierung von Beteiligungen, die Übertragung von Vermögenswerten oder die Nutzung steuereffizienter Strukturen umfassen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Die Wegzug-Checkliste: 12 Schritte für einen steuerlich sicheren Umzug nach Dubai

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Muss ich in Dubai wirklich 183 Tage pro Jahr verbringen?
Nicht zwingend – die 183-Tage-Regelung gilt für Deutschland. Sie müssen sicherstellen, dass Sie sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhalten, damit kein „gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne des § 9 AO entsteht. Für Dubai selbst gibt es keine Mindestaufenthaltspflicht für Privatpersonen. Wichtiger ist, dass Sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben und Ihren Lebensmittelpunkt nachweislich in Dubai begründet haben.
2. Gilt die Wegzugsteuer auch für Freiberufler und Einzelunternehmer?
Nein. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG betrifft ausschließlich Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) mit einer Beteiligung von mindestens 1 %. Freiberufler, die als Einzelperson oder in einer Personengesellschaft tätig sind, unterliegen nicht der Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Für sie ist die vollständige Aufgabe des Wohnsitzes und Gewerbebetriebs in Deutschland der entscheidende Schritt.
3. Was passiert, wenn ich nach Dubai ziehe, aber meine Familie in Deutschland bleibt?
Das ist steuerrechtlich heikel. Wenn Ihr Ehepartner und Ihre Kinder weiterhin in Deutschland leben, wird das Finanzamt sehr wahrscheinlich argumentieren, dass Ihr „Mittelpunkt der Lebensinteressen" weiterhin in Deutschland liegt – was die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten würde. Es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, aber diese sind komplex und müssen individuell geprüft werden.
4. Kann ich meine deutschen Immobilien behalten, ohne steuerlich negativ aufzufallen?
Ja, aber mit Einschränkungen. Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien unterliegen weiterhin der deutschen beschränkten Steuerpflicht und müssen in Deutschland versteuert werden. Zudem kann der Besitz deutscher Immobilien ein Indiz für wesentliche wirtschaftliche Interessen im Sinne des § 2 AStG sein. Wenn die Mieteinnahmen einen erheblichen Teil Ihrer Einkünfte ausmachen, sollte die Auswirkung auf die erweiterte beschränkte Steuerpflicht geprüft werden.
5. Gibt es in Dubai keine Steuern mehr für Unternehmen?
Nicht mehr uneingeschränkt. Seit Juni 2023 gilt in den VAE eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED (ca. 93.000 €). Für Freizonen-Unternehmen gibt es unter bestimmten Bedingungen weiterhin einen 0 %-Satz auf „Qualifying Income" – jedoch nur bei echter wirtschaftlicher Substanz und Einhaltung strikter Regelungen. Das alte Bild von Dubai als vollständig steuerfreiem Unternehmensstandort ist überholt.
6. Kann ich die Wegzugsteuer komplett vermeiden?
In bestimmten Konstellationen ja – etwa durch Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft vor dem Wegzug, Einbringung der Anteile in eine Familienstiftung oder durch ein professionelles Bewertungsgutachten. Diese Strategien sind legal, aber komplex und müssen rechtzeitig und korrekt umgesetzt werden. Was nicht funktioniert: einfach abmelden und hoffen, dass das Finanzamt es nicht merkt.
7. Wie lange dauert es, bis ich vollständig aus der deutschen Steuerpflicht heraus bin?
Die unbeschränkte Steuerpflicht endet sofort, wenn Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland vollständig aufgegeben werden. Die beschränkte Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte besteht so lange, wie Sie solche Einkünfte erzielen. Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG) kann bis zu 10 Jahre andauern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine vollständige steuerliche Entkopplung von Deutschland ist also ein Prozess, kein einmaliger Akt.

Dubai lohnt sich – aber nur mit professioneller Planung

Ein Umzug nach Dubai kann für Deutsche erhebliche finanzielle Chancen bieten – ohne Einkommensteuer auf neue Einkünfte, ohne Kapitalertragsteuer und ohne Erbschaftsteuer. Die Vorteile sind überzeugend. Gleichzeitig stellt das deutsche Außensteuergesetz sicher, dass in Deutschland erzielte Einkünfte und Gewinne weiterhin der Besteuerung unterliegen; eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.

Wer den Wegzug ohne professionelle Begleitung antritt, riskiert, jahrelang weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben – oder von einer unerwartet hohen Wegzugsteuer überrascht zu werden. Wer hingegen frühzeitig plant, die richtigen Weichen stellt und seinen Wegzug wasserdicht dokumentiert, kann legal und dauerhaft von den Vorteilen des Emirats profitieren.

Das Wichtigste in Kürze

Planen Sie mindestens 12 Monate im Voraus. Holen Sie sich einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater. Geben Sie Ihren deutschen Wohnsitz vollständig auf – keine Schlüsselgewalt. Prüfen Sie Wegzugsteuer, erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Hinzurechnungsbesteuerung. Bauen Sie in Dubai echte wirtschaftliche Substanz auf. Und dokumentieren Sie alles.

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