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Körperschaftsteuer in den VAE 2026: Registrierung, 9%-Regel und Small Business Relief

Körperschaftsteuer in den VAE 2026 Registrierung, 9%-Regel und Small Business Relief
Körperschaftsteuer in den VAE 2026 Registrierung, 9%-Regel und Small Business Relief

„Dubai ist doch steuerfrei“ – dieser Satz ist seit Juni 2023 nur noch die halbe Wahrheit. Mit der Körperschaftsteuer in den VAE (Corporate Tax) besteuern die Emirate Unternehmensgewinne über AED 375.000 mit 9 Prozent. Für deutsche Unternehmer heißt das nicht, dass sich Dubai nicht mehr lohnt, im Gegenteil: Richtig strukturiert bleibt der effektive Steuersatz häufig bei 0 Prozent. Es heißt aber, dass Registrierung, Buchführung und Fristen jetzt Pflichtprogramm sind. Und die Steuerbehörde FTA verhängt seit 2026 Strafen weitgehend automatisiert.

Dieser Leitfaden beantwortet alle Fragen rund um die Körperschaftsteuer VAE: wer steuerpflichtig ist, wie hoch die Sätze wirklich sind, wie Sie sich Schritt für Schritt über EmaraTax registrieren, wie Freezone-Gesellschaften ihre 0 % absichern, was der Small Business Relief bis Ende 2026 bringt, und worauf deutsche Gesellschafter zusätzlich achten müssen. Er ist der zentrale Überblick; für die reine Abgabe der Erklärung haben wir einen eigenen Detail-Guide zur Körperschaftsteuererklärung in den VAE.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuersatz: 0 % auf Gewinne bis AED 375.000 (≈ 94.000 €), 9 % auf den übersteigenden Teil.
  • Freezone-Firmen zahlen als qualifizierte Free Zone Person (QFZP) 0 % auf qualifiziertes Einkommen, Substanz und Audit vorausgesetzt.
  • Small Business Relief: volle Befreiung bei Umsatz unter AED 3 Mio., gilt nur noch für Steuerperioden, die bis zum 31.12.2026 enden.
  • Registrierungspflicht für praktisch alle: Neugründungen müssen sich innerhalb von 90 Tagen registrieren; verspätete Registrierung kostet AED 10.000.
  • Steuererklärung und Zahlung: innerhalb von 9 Monaten nach Ende der Steuerperiode über EmaraTax.
  • Für Deutsche zusätzlich relevant: kein DBA mit den VAE, deutsche Hinzurechnungs- und Betriebsstättenregeln bei Geschäftsführung aus Deutschland.
KonstellationSteuersatzBemessungsgrundlage
Gewinn bis AED 375.000 (≈ 94.000 €)0 %steuerpflichtiges Einkommen
Gewinn über AED 375.0009 %nur der übersteigende Teil
Qualifying Free Zone Person (QFZP)0 %qualifiziertes Einkommen
QFZP, nicht qualifiziertes Einkommen9 %z. B. Mainland-Umsätze
Großkonzerne (Umsatz ≥ 750 Mio. €)15 % (DMTT)globale Mindeststeuer seit 2025

Was zählt als steuerpflichtiges Einkommen?

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Gewinn nach IFRS, der um steuerliche Korrekturen angepasst wird. Steuerfrei bleiben insbesondere Dividenden aus VAE-Gesellschaften sowie, unter der Participation Exemption, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von mindestens 5 % (oder Anschaffungskosten ab AED 4 Mio.), die mindestens zwölf Monate gehalten werden. Privates Gehalt, private Kapitalerträge und private Mieteinnahmen natürlicher Personen unterliegen weiterhin keiner Einkommensteuer, daran hat sich nichts geändert.

Wichtig für die Praxis: Ohne ordentliche Buchführung gibt es keine belastbare Bemessungsgrundlage. Welche Aufzeichnungs- und Abschlusspflichten seit der Einführung der Steuer gelten, haben wir im Beitrag zu den Rechnungslegungs- und Buchführungsanforderungen in den VAE zusammengefasst.

Wer ist körperschaftsteuerpflichtig und wer nicht?

Mainland- und Freezone-Gesellschaften

Jede in den VAE gegründete juristische Person ist steuerpflichtig: LLC, Freezone-Company (FZ-LLC/FZE), Zweigniederlassung. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende 0 % oder 9 % herauskommen: Die Registrierungs- und Erklärungspflicht besteht immer. Auch eine Freezone-Firma mit 0%-Status muss eine Tax Registration Number (TRN) beantragen und jährlich eine Erklärung abgeben.

Freiberufler, Freelancer und Einzelunternehmer

Natürliche Personen werden steuerpflichtig, sobald sie in den VAE eine gewerbliche Tätigkeit mit mehr als AED 1 Mio. Jahresumsatz ausüben, typischerweise über ein Freelance-Permit oder eine Einzellizenz. Unterhalb dieser Schwelle besteht weder Registrierungs- noch Erklärungspflicht. Gehalt aus einem Anstellungsverhältnis zählt nicht dazu.

Ausländische Gesellschaften und Betriebsstätten

Auch ausländische Unternehmen können in den VAE steuerpflichtig werden: über eine Betriebsstätte, über Einkünfte aus VAE-Quellen oder, besonders relevant für deutsche Strukturen, wenn der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in den VAE liegt. Der umgekehrte Fall ist für Deutsche der gefährlichere: Wird die Dubai-Gesellschaft faktisch aus Deutschland geführt, droht dort die volle Steuerpflicht. Wie Sie dieses Risiko vermeiden, erklärt unser Beitrag: Firma in Dubai gründen mit Wohnsitz in Deutschland.

Befreite Personen

Vollständig befreit sind unter anderem Regierungsstellen, qualifizierte Pensionsfonds, qualifizierte Investmentfonds und gemeinnützige Einrichtungen mit Sonderstatus. Für die typische deutsche Unternehmerstruktur spielen diese Ausnahmen selten eine Rolle.

Registrierung Schritt für Schritt: EmaraTax, Fristen, TRN

Die Registrierung läuft vollständig digital über das Portal EmaraTax der Federal Tax Authority (FTA). So gehen Sie vor:

  1. EmaraTax-Konto anlegen: mit E-Mail oder UAE-Pass; bestehende VAT-Konten können verknüpft werden.
  2. Unterlagen vorbereiten: Handelslizenz, Gesellschaftsvertrag/MoA, Pass- und Emirates-ID-Kopien der Gesellschafter und Manager, Kontaktdaten, Angaben zur Steuerperiode.
  3. Antrag „Corporate Tax Registration“ ausfüllen: Rechtsform, Tätigkeiten, Freezone-Status und Geschäftsjahr angeben; die Wahl der Steuerperiode hat strategische Bedeutung (siehe Small Business Relief).
  4. Absenden und TRN erhalten: die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Werktage; die Corporate-Tax-TRN ist von der VAT-TRN getrennt.
  5. Stammdaten aktuell halten: Änderungen bei Lizenz, Gesellschaftern oder Adresse müssen binnen 20 Werktagen gemeldet werden, auch das ist bußgeldbewehrt.

Welche Fristen gelten 2026?

Gesellschaften, die ab März 2024 gegründet wurden, also praktisch alle Neugründungen, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Gründung registrieren. Natürliche Personen, die die Umsatzschwelle von AED 1 Mio. überschreiten, haben bis zum 31. März des Folgejahres Zeit. Wer eine neue Firma plant, sollte die Registrierung direkt in den Gründungsfahrplan einbauen; die Gesamtkosten des Setups inklusive Steuer-Compliance haben wir in der Kostenübersicht zur Firmengründung in Dubai aufgeschlüsselt.

Strafe bei verspäteter Registrierung

Die verspätete Registrierung kostet pauschal AED 10.000 (≈ 2.500 €) – einer der häufigsten und unnötigsten Fehler, den wir in der Praxis sehen. Die FTA gleicht Lizenzregister und Steuerregister inzwischen systematisch ab; „unter dem Radar bleiben“ funktioniert nicht mehr.

Small Business Relief: 0 % bis Ende 2026, und was ab 2027 gilt

Der Small Business Relief (SBR) ist die wichtigste Erleichterung für kleine Unternehmen: Liegt der Umsatz in der aktuellen und in allen vorangegangenen Steuerperioden unter AED 3 Mio. (≈ 750.000 €), können Sie sich auf Antrag so behandeln lassen, als hätten Sie kein steuerpflichtiges Einkommen, Ergebnis: 0 % Steuer, vereinfachte Erklärung, Buchführung sogar auf Cash-Basis zulässig. Der Antrag wird schlicht in der ersten Steuererklärung gestellt.

Wer ist vom SBR ausgeschlossen?

  • Qualifying Free Zone Persons, die den 0%-Freezone-Status nutzen, können nicht zusätzlich SBR wählen.
  • Mitglieder multinationaler Konzerne (Umsatz ≥ 750 Mio. € weltweit).
  • Künstliche Aufspaltungen: Wer ein Geschäft auf mehrere Lizenzen verteilt, um die AED-3-Mio.-Grenze mehrfach zu nutzen, riskiert die Aberkennung plus Strafen, da die FTA die Gruppenzugehörigkeit aktiv prüft.

Countdown 2027: jetzt planen

Entscheidend ist das Auslaufdatum: Der SBR gilt nur für Steuerperioden, die spätestens am 31. Dezember 2026 enden. Ab der ersten Periode, die 2027 endet, gelten auch für kleine Unternehmen die normalen Regeln. Drei Hebel sollten Sie deshalb noch in diesem Jahr prüfen: erstens die Wahl des Geschäftsjahres (eine Periode, die im Dezember 2026 endet, nimmt den Relief noch voll mit), zweitens ein marktübliches Geschäftsführergehalt, das den Gewinn ab 2027 legal unter die AED-375.000-Freigrenze drückt, und drittens die Kostenstruktur: Abzugsfähige Ausgaben werden ab 2027 bares Geld wert.

Freezone-Firmen: So sichern Sie die 0 % als Qualifying Free Zone Person

Der 0%-Satz für Freezone-Gesellschaften ist kein Automatismus, sondern ein Status mit Bedingungen. Wer ihn verliert, zahlt 9 % auf das gesamte Einkommen, rückwirkend für die laufende und die vier folgenden Perioden. Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Substanz in der Freezone: angemessene Räumlichkeiten, Personal und Ausgaben in der Zone; ein reiner Briefkasten genügt nicht.
  • Qualifiziertes Einkommen: Umsätze mit anderen Freezone-Firmen, Auslandsgeschäft und bestimmte Tätigkeiten (z. B. Handel über die Zone, Logistik, Fondsmanagement, HQ-Dienstleistungen).
  • De-minimis-Grenze: nicht qualifizierte Umsätze (etwa direkte Mainland-Geschäfte) dürfen 5 % des Gesamtumsatzes oder AED 5 Mio. nicht überschreiten, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.
  • Geprüfter Jahresabschluss: Ein Audit ist für QFZPs Pflicht, unabhängig von der Größe.
  • Transfer-Pricing-Compliance: Geschäfte mit verbundenen Unternehmen müssen dem Fremdvergleich standhalten und dokumentiert sein.

Qualifying vs. Excluded Activities

Ausgeschlossen („Excluded Activities“) sind unter anderem Geschäfte mit natürlichen Personen, Bank- und Versicherungsleistungen sowie Einkünfte aus Mainland-Immobilien; solche Erträge werden immer mit 9 % besteuert, egal wo die Firma sitzt. Welche Zone zu Ihrer Tätigkeit passt und wie die Strukturierung gelingt, besprechen wir auf unserer Seite zur Freezone-Firmengründung.

Typische Fehler, die den 0-%-Status kosten

  • Direkte Rechnungen an Mainland-Kunden über der De-minimis-Grenze, ohne Mainland-Zweig oder Distributor-Struktur.
  • Fehlendes Audit oder verspätete Abschlüsse.
  • Nullsubstanz: kein Arbeitsplatz, kein Personal, keine laufenden Kosten in der Zone.
  • Verrechnungspreise „aus dem Bauch“ zwischen deutscher und emiratischer Gesellschaft.

Steuererklärung, Zahlung und Fristen

Die Körperschaftsteuererklärung ist innerhalb von neun Monaten nach Ende der Steuerperiode über EmaraTax einzureichen; die Zahlung ist zur selben Frist fällig. Für ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, heißt das: Abgabe und Zahlung bis 30. September des Folgejahres. SBR-Nutzer geben eine vereinfachte Erklärung ab. Den kompletten Ablauf, inklusive benötigter Unterlagen, Korrekturmöglichkeiten und Strafen bei Fehlern, führt unser Detail-Guide zur Einreichung der Körperschaftsteuererklärung in den VAE durch.

Abzugsfähige Kosten und legale Gestaltungshebel

Wer 2027 nicht in die 9 % rutschen will, sollte die Abzugslogik kennen. Voll abzugsfähig sind betrieblich veranlasste Kosten, darunter:

  • Gehälter, einschließlich eines marktüblichen Geschäftsführergehalts an den Gesellschafter (der wirksamste Hebel, um den Gewinn unter AED 375.000 zu halten).
  • Miete, Lizenz- und Renewal-Gebühren, Versicherungen, Marketing.
  • Zinsen, begrenzt auf 30 % des steuerlichen EBITDA.
  • Abschreibungen auf Anlagevermögen.
  • Bewirtungs- und Repräsentationskosten, allerdings nur zu 50 %.

Nicht abzugsfähig sind unter anderem Bußgelder, Dividenden und die Körperschaftsteuer selbst. Verluste dürfen unbegrenzt vorgetragen werden, mindern künftige Gewinne aber nur bis zu 75 % des steuerpflichtigen Einkommens je Periode. Gruppen ab 95 % Beteiligung können eine Tax Group bilden und konsolidiert erklären; ab 75 % Beteiligung ist eine Verlustübertragung zwischen Gesellschaften möglich.

Sonderfälle: DMTT, Transfer Pricing und Beteiligungserträge

15 % Mindeststeuer für Großkonzerne (DMTT)

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für multinationale Gruppen mit konsolidiertem Umsatz ab 750 Mio. Die Domestic Minimum Top-up Tax von 15 %, die VAE-Umsetzung der globalen Mindeststeuer (Pillar Two). Für inhabergeführte Mittelständler ist sie ohne Bedeutung, für Konzerntöchter in Dubai dagegen Pflichtlektüre.

Transfer Pricing in deutsch-emiratischen Strukturen

Sobald Ihre Dubai-Gesellschaft Leistungen mit Ihrer deutschen GmbH oder mit Ihnen persönlich verrechnet (Management Fees, IP-Lizenzen, Darlehen, Warenlieferungen), gilt der Fremdvergleichsgrundsatz auf beiden Seiten. In den VAE ist mit der Steuererklärung ein Related-Party-Disclosure-Formular einzureichen; umfangreiche Dokumentation (Master File/Local File) wird ab AED 200 Mio. Umsatz bzw. bei Konzernzugehörigkeit Pflicht. Das deutsche Finanzamt prüft dieselben Transaktionen spiegelbildlich, gerade weil kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE mehr existiert, drohen bei schlechter Dokumentation Doppelbesteuerungen ohne Schiedsweg.

Participation Exemption: Dividenden und Veräußerungsgewinne

Hält Ihre VAE-Gesellschaft Beteiligungen von mindestens 5 % (oder mit Anschaffungskosten ab AED 4 Mio.) länger als zwölf Monate, bleiben Dividenden und Veräußerungsgewinne daraus steuerfrei. Das macht die Emirate weiterhin zu einem attraktiven Holding-Standort, auch unter dem neuen Regime.

Was deutsche Unternehmer zusätzlich beachten müssen

Die VAE-Seite ist nur die halbe Rechnung. Drei deutsche Themen entscheiden mit, ob Ihre Struktur hält: Erstens die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–13 AStG), wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben und die Dubai-Gesellschaft passive, niedrig besteuerte Einkünfte erzielt. Zweitens das Betriebsstätten- und Geschäftsleitungsrisiko, wenn die Firma faktisch vom deutschen Schreibtisch aus geführt wird. Drittens das fehlende DBA: Seit Ende 2021 gibt es keinen Abkommensschutz mehr, Konflikte werden also nicht mehr zwischen den Staaten gelöst. Wie Sie die Struktur sauber aufsetzen wollen, wie Sie erkennen, ob Ihr Steuerberater diese Aufgaben wirklich erfüllt, und welche Warnsignale für einen Wechsel sprechen, lesen Sie in unserem Beitrag „Steuerberater in Dubai finden: Worauf Sie bei der Körperschaftsteuer 2026 achten sollten“. Und nicht vergessen: Ab AED 375.000 VAE-Umsatz kommt parallel die VAT-Registrierung ins Spiel; die deutschsprachige Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Umsatzsteueranmeldung in Dubai.

Strafen 2026: Was die FTA inzwischen automatisch verhängt

Seit 2026 lösen die Systeme der FTA viele Strafen automatisiert aus, teils innerhalb von 24 Stunden nach Fristablauf. Die wichtigsten Beträge:

VerstoßStrafe (Richtwerte 2026)
Verspätete Corporate-Tax-RegistrierungAED 10.000
Verspätete Abgabe der SteuererklärungAED 500/Monat (ab dem 13. Monat AED 1.000/Monat)
Verspätete Zahlungzinsbasierte Strafe, ca. 14 % p. a., monatlich berechnet
Fehlerhafte Erklärung / unterlassene KorrekturFestbeträge plus prozentuale Zuschläge je nach Schwere
Nicht gemeldete Stammdaten-ÄnderungenAED 1.000–5.000
Fehlende Buchführung / AufbewahrungAED 10.000 und mehr im Wiederholungsfall

Die gute Nachricht: Alle diese Strafen sind vollständig vermeidbar mit einem Fristenkalender und sauberer Buchhaltung. Ob Sie das selbst stemmen oder auslagern sollten, beleuchtet unser ehrlicher Beitrag „Brauche ich einen Steuerberater in Dubai?

Checkliste: In 7 Schritten Corporate-Tax-compliant

  1. Registrierungsstatus prüfen: TRN vorhanden? Falls nein, sofort registrieren (90-Tage-Frist bei Neugründungen).
  2. Steuerperiode bewusst wählen und das SBR-Zeitfenster bis Ende 2026 ausnutzen.
  3. Buchführung auf IFRS-Basis aufsetzen, Belege digital archivieren (Aufbewahrung: 7 Jahre).
  4. Freezone-Status checken: Substanz, qualifiziertes Einkommen, De-minimis, Audit-Pflicht.
  5. Geschäftsführergehalt und Kostenstruktur für 2027 planen (Freigrenze AED 375.000).
  6. Verrechnungen mit Deutschland dokumentieren (Fremdvergleich, Disclosure-Formular).
  7. Fristenkalender anlegen: Erklärung + Zahlung 9 Monate nach Periodenende, Stammdaten-Updates binnen 20 Werktagen.

Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer in den VAE

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Dubai?
9 % auf steuerpflichtige Gewinne über AED 375.000 (≈ 94.000 €) pro Jahr; darunter gilt 0 %. Qualifizierte Freezone-Gesellschaften zahlen 0 % auf qualifiziertes Einkommen, Großkonzerne ab 750 Mio. € Umsatz unterliegt der 15%-Mindeststeuer.
Muss sich jede Firma in den VAE für die Körperschaftsteuer registrieren?
Ja. Jede juristische Person braucht eine Tax Registration Number, auch Freezone-Firmen mit 0 % und Gesellschaften, die den Small Business Relief nutzen. Neugründungen haben dafür 90 Tage Zeit; die verspätete Registrierung kostet AED 10.000.
Was ist der Small Business Relief und wie lange gilt er?
Eine Wahlmöglichkeit für Unternehmen mit höchstens AED 3 Mio. Umsatz: Sie werden behandelt, als hätten sie kein steuerpflichtiges Einkommen, und geben nur eine vereinfachte Erklärung ab. Das Relief gilt für Steuerperioden, die bis zum 31. Dezember 2026 enden; danach greifen die normalen Regeln.
Zahlen Freezone-Firmen wirklich 0 % Steuern?
Nur als Qualifying Free Zone Person: Dafür braucht es echte Substanz in der Zone, überwiegend qualifiziertes Einkommen, Einhaltung der De-minimis-Grenze (5 % bzw. AED 5 Mio.), ein Audit und saubere Verrechnungspreise. Wer die Bedingungen reißt, zahlt 9 % rückwirkend für fünf Perioden.
Gilt in Dubai weiterhin keine Einkommensteuer für Privatpersonen?
Richtig. Gehälter, Dividenden, private Kapitalerträge und private Mieteinnahmen bleiben für natürliche Personen steuerfrei. Erst eine gewerbliche Tätigkeit mit über AED 1 Mio. Jahresumsatz macht eine natürliche Person körperschaftsteuerpflichtig.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Innerhalb von neun Monaten nach Ende der Steuerperiode, bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr also bis zum 30. September des Folgejahres. Zahlung und Abgabe laufen vollständig über EmaraTax.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
AED 10.000 bei verspäteter Registrierung, AED 500–1.000 pro Monat bei verspäteter Erklärung sowie zinsbasierte Zuschläge von rund 14 % pro Jahr bei verspäteter Zahlung. Seit 2026 verhängt die FTA viele dieser Strafen automatisiert.

Fazit: 0 % bleiben möglich, aber nur mit Plan

Die Körperschaftsteuer hat Dubai nicht teurer gemacht, sondern professioneller. Wer registriert ist, sauber bucht und seine Struktur an den Regeln ausrichtet (Freigrenze, SBR-Zeitfenster, QFZP-Bedingungen), zahlt auch 2026 in den meisten Fällen effektiv null. Wer die Pflichten ignoriert, finanziert die Strafenkasse der FTA.

Sie möchten wissen, wie Ihre Gesellschaft konkret dasteht: SBR oder QFZP, Gehaltsmodell, Fristen? In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir Ihren Status und erstellen Ihnen einen Compliance-Fahrplan bis 2027. Offizielle Primärquellen finden Sie beim VAE-Finanzministerium und bei der FTA.

Hinweis: Dieser Beitrag (Stand: Juni 2026) ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Beträge und Verwaltungsauffassungen können sich ändern; maßgeblich sind die Veröffentlichungen von FTA und Finanzministerium.

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