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Deutsche Steuern beim Auswandern: Wann endet die Steuerpflicht?

Deutsche Steuern beim Auswandern Wann endet die Steuerpflicht
Deutsche Steuern beim Auswandern Wann endet die Steuerpflicht

Deutsche Steuerpflicht: Wann endet sie bei Auswanderung?

Sie melden sich beim Bürgeramt ab. Sie ziehen nach Dubai und denken, das deutsche Finanzamt ist damit erledigt. So einfach ist das leider nicht.

Viele Menschen, die in die Vereinigten Arabischen Emirate ziehen wollen, glauben, dass ihre deutsche Steuerpflicht mit dem Wegzug automatisch endet. Dieser Irrtum führt oft dazu, dass sie Jahre später unangenehme Post vom Finanzamt bekommen. Manchmal kommt dann eine Nachzahlung, die den ganzen Umzug teurer macht als gedacht.

Die deutsche Steuerpflicht endet nicht mit einem Formular. Sie endet, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.

In diesem Beitrag zeigen wir, wie die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht funktionieren. Wir erklären, wann die deutsche Besteuerung endet. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Probleme beim Wegzug nach Dubai konkret auftreten können.

Der Irrglaube: Eine Abmeldung beendet die Steuerpflicht nicht

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt fühlt sich wie ein klarer Schnitt an. Aus steuerlicher Sicht ist sie das aber nicht. Das Finanzamt achtet nicht auf Ihren Meldezettel. Es schaut auf Ihre tatsächlichen Lebensumstände.

Ein deutsches Finanzgericht hat das erst vor kurzem wieder bestätigt. In dem Fall war eine Frau in Deutschland gemeldet und besaß zwei vermietete Wohnungen. Sie hielt sich jedoch nur noch zu Besuchszwecken im Land auf. Das Gericht stellte klar, dass eine bloße Meldeadresse allein keine unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn der tatsächliche Aufenthalt fehlt. Umgekehrt gilt dasselbe Prinzip. Wer sich zwar formal abmeldet, aber weiterhin eine nutzbare Wohnung in Deutschland vorhält oder sich über Monate im Land aufhält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, ganz unabhängig vom Meldestatus.

Wann fängt die unbeschränkte Steuerpflicht an und wann hört sie auf? (§ 1 EStG)

Nach § 1 Absatz 1 EStG müssen natürliche Personen in Deutschland Einkommensteuer zahlen, wenn sie hier einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das heißt, ihr gesamtes Einkommen auf der Welt wird grundsätzlich in Deutschland versteuert, egal wo sie es verdient haben. Wenn sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, endet auch die unbeschränkte Steuerpflicht.

Wohnsitz nach § 8 AO

Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung unter Umständen innehat, die zeigen, dass er sie behalten und nutzen will. Das klingt abstrakt. In der Praxis ist es aber selten so kompliziert. Schon eine Zweitwohnung reicht aus. Wer seine Eigentumswohnung in Deutschland für gelegentliche Besuche leer stehen lässt, behält in der Regel den Wohnsitz. Damit bleibt auch die unbeschränkte Steuerpflicht. Am einfachsten ist der Verkauf der Immobilie oder eine langfristige Vermietung an andere ohne eigenes Nutzungsrecht.

Gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO

Der gewöhnliche Aufenthalt besteht, wenn jemand länger als sechs Monate, also 183 Tage, am Stück in Deutschland bleibt. Kurze Unterbrechungen wie ein Wochenendtrip oder ein Familienbesuch zählen dazu und unterbrechen die Zeit nicht. Wer also erst im Oktober auswandert, aber vorher schon acht Monate in Deutschland war, bleibt das ganze Jahr über unbeschränkt steuerpflichtig.

Nach dem Wegzug: Die beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG)

Sobald weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland bestehen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Allerdings bleibt die Verbindung zum deutschen Fiskus nicht in jedem Fall aus. Wer weiterhin inländische Einkünfte erzielt, ist nach § 1 Absatz 4 EStG beschränkt steuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie, Gewinne aus einer inländischen Betriebsstätte oder Einkünfte aus einer in Deutschland ausgeübten Tätigkeit.

Wer seine Eigentumswohnung in München behält und vermietet, zahlt auf diese Mieteinnahmen weiterhin deutsche Einkommensteuer. Das gilt, egal ob man in Dubai lebt oder nicht. Das ist eigentlich kein Problem. Viele übersehen diesen Punkt aber bei der Planung.

Die Zehn-Jahres-Falle: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Vor allem für Auswanderer nach Dubai ist ein weiterer Paragraf wichtig, den die meisten nicht kennen. § 2 AStG regelt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie gilt, wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, in den letzten zehn Jahren vor dem Umzug mindestens fünf Jahre voll steuerpflichtig waren, in ein Land mit niedrigen Steuern ziehen und weiterhin wichtige wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind steuerlich ein Land mit niedrigen Steuern nach dieser Regel. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, bleiben Sie für zehn weitere Jahre nach Ihrem Wegzug mit bestimmten deutschen Einkünften steuerpflichtig. Das gilt in einem viel größeren Umfang als bei der normalen beschränkten Steuerpflicht. Wer diese Zehn-Jahres-Frist unterschätzt, zahlt später oft doppelt. Deshalb lohnt sich eine steuerliche Beratung durch einen auf Expats spezialisierten Berater in Dubai von Anfang an.

Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG: Die Rechnung für GmbH-Gesellschafter

Wer an einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH mindestens ein Prozent hält und mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, stößt beim Wegzug auf einen weiteren Mechanismus. Die Wegzugsteuer nach § 6 AStG greift. Das Finanzamt geht von einem fiktiven Verkauf der Anteile zum Marktwert am Tag des Wegzugs aus. Es besteuert den so berechneten Gewinn, auch wenn tatsächlich nichts verkauft wurde.

Seit der Reform 2022 kann man diese Steuer auf Antrag über sieben Jahre verteilen und in Raten zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob das Ziel ein EU-Staat oder ein Drittstaat wie die VAE ist. Das Finanzamt verlangt dafür meistens eine Sicherheitsleistung. Wie hoch die Wegzugsteuer wirklich ist und welche Strukturen man bei der Auswanderung nach Dubai vermeiden oder zumindest abmildern kann, hängt stark vom Einzelfall ab. Auch die Frage, ob Einzelunternehmen und GmbH-Strukturen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, ist vom Einzelfall abhängig.

Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den VAE: Ein Punkt, den viele übersehen

In den meisten Zielländern sorgt ein Doppelbesteuerungsabkommen dafür, dass keine doppelte Besteuerung entsteht. Bei den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es das im Moment nicht. Das alte Abkommen zwischen Deutschland und den VAE endete Ende 2021. Ein neues wurde bisher nicht verhandelt.

Das führt nicht automatisch zu einer Doppelbesteuerung. Deutschland hat eigene Regeln, zum Beispiel die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34c EStG. Diese Regeln funktionieren aber anders als ein Abkommen. Wer sich auf ein DBA verlässt, das gar nicht existiert, plant an der Wirklichkeit vorbei. Mehr Informationen zur aktuellen Situation finden Sie in unserem separaten Beitrag zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-VAE.

Checkliste: Wann endet Ihre deutsche Steuerpflicht wirklich?

  • Die Wohnung in Deutschland ist verkauft. Alternativ ist sie langfristig an andere vermietet, ohne ein Rückbehaltungsrecht.
  • Der Aufenthalt in Deutschland im Jahr des Wegzugs dauert weniger als 183 Tage am Stück.
  • Anteile an Kapitalgesellschaften werden im Hinblick auf die Wegzugsteuer geprüft und, wenn nötig, umgestaltet.
  • Die Zehn-Jahres-Frist nach § 2 AStG ist vollständig berechnet. Das gilt vor allem, wenn weiterhin wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen.
  • Wir haben die restlichen deutschen Einkünfte wie Mieten oder Betriebseinnahmen gefunden und steuerlich eingeordnet.
  • Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt findet erst am Ende statt, wenn alles andere erledigt ist. Sie ist nicht der erste Schritt.

Praxis: So gehen Sie den Wegzug nach Dubai richtig an

Die gute Nachricht ist, dass keiner dieser Punkte ein Grund ist, den Umzug nach Dubai infrage zu stellen. Sie sind aber ein Grund, ihn gut zu planen. Wer diese Dinge vor dem Wegzug prüft und nicht erst danach, spart sich die meisten teuren Überraschungen.

Neben der Steuerpflicht ist auch wichtig, welche Kosten beim Umzug selbst entstehen. Dazu gehören die Visabeantragung, die Kontoeröffnung und die Wohnungssuche. In unserem Beitrag zu den tatsächlichen Kosten der Auswanderung nach Dubai geben wir einen realistischen Überblick.

Jeder Fall ist anders. Es kommt darauf an, ob Sie angestellt sind, ein Unternehmen führen, Immobilien in Deutschland besitzen oder eine Rente beziehen. Deshalb gibt es keine einfache Antwort auf die Frage, wann die eigene Steuerpflicht endet. Man kann aber einen klaren Plan erstellen, der auf die eigene Situation passt. In einem kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Lage genau an und zeigen, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.

Häufig gestellte Fragen zur deutschen Steuerpflicht bei Auswanderung

Wann endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland?

Sie endet, sobald Sie keinen Wohnsitz nach § 8 AO und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO mehr in Deutschland haben. Beide Voraussetzungen müssen wegfallen, nicht nur eine davon.

Reicht es, sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden, um keine Steuern mehr zahlen zu müssen?

Nein. Die Abmeldung ist eine melderechtliche Formalität und gilt allein nicht als Nachweis für das Finanzamt. Wichtig sind die tatsächlichen Lebensumstände. Man darf keine nutzbare Wohnung mehr in Deutschland haben und sich nicht länger als 183 zusammenhängende Tage dort aufhalten.

Muss ich in Dubai trotzdem deutsche Steuern zahlen?

Das ist möglich, wenn Sie weiterhin Einkünfte in Deutschland erzielen, zum Beispiel aus Vermietung. Es gilt auch, wenn die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG greift, weil die VAE als Niedrigsteuerland gilt und Sie noch wichtige wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

Was passiert mit meiner GmbH, wenn ich nach Dubai auswandere?

Wenn Sie mindestens ein Prozent der Anteile halten und mindestens zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, kann die Wegzugsteuer nach § 6 AStG entstehen. Sie können auf Antrag eine Stundung für mehr als sieben Jahre bekommen. Die Steuer entfällt jedoch nicht automatisch.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE?

Im Moment gibt es kein Abkommen. Das frühere Abkommen endete Ende 2021. Bisher wurde kein neues Abkommen geschlossen. Deutschland setzt stattdessen eigene Regeln wie § 34c EStG ein, um eine doppelte Besteuerung zu verringern.

Ein Umzug nach Dubai kann sich steuerlich und finanziell lohnen. Dafür reicht es aber nicht, sich einfach beim Bürgeramt abzumelden. Man braucht eine Planung, die den echten gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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